Kindergeld trotz Abmeldung – geht das überhaupt, wenn ihr als Familie Deutschland verlasst oder länger auf Reisen seid?

Vielleicht liegst du abends im Bett und stellst dir schon vor, wie ihr mit eurem Wohnmobil am Meer steht, eure Kinder draußen spielen und euer Alltag endlich freier wird. Und dann kommt plötzlich diese Frage: „Was passiert eigentlich mit unserem Kindergeld, wenn wir uns in Deutschland abmelden?“

Genau diese Frage gehört zu den häufigsten, die uns andere Reise- und Freilernerfamilien stellen. Kein Wunder: Im Internet findet man dazu unzählige Aussagen – von „Mit der Abmeldung ist das Kindergeld sofort weg“ bis hin zu „Solange du eine deutsche Firma hast, bekommst du es immer weiter“. Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

Die wichtigste Erkenntnis zuerst: Eine Abmeldung aus Deutschland bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch auf deutsches Kindergeld mehr bestehen kann. Umgekehrt bedeutet eine deutsche Firma, ein Gewerbe oder eine Steuerzahlung in Deutschland aber auch nicht automatisch, dass der Anspruch sicher weiterbesteht.

Entscheidend ist immer die konkrete Situation der Familie. Unter anderem können die steuerliche Einordnung des anspruchsberechtigten Elternteils, der Aufenthaltsort der Kinder, die Erwerbssituation der Eltern und bei grenzüberschreitenden Fällen weitere europäische oder internationale Regelungen eine Rolle spielen.

Kindergeld trotz Abmeldung für Reisefamilien

Kindergeld trotz Abmeldung: Warum die Abmeldung allein nicht entscheidet

Wenn ihr Deutschland verlasst, begegnet euch schnell die Aussage: „Ohne deutschen Wohnsitz gibt es kein Kindergeld.“ Das ist so pauschal nicht richtig.

§ 62 Einkommensteuergesetz sieht ausdrücklich auch Konstellationen vor, in denen eine Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hat und trotzdem grundsätzlich kindergeldberechtigt sein kann – beispielsweise dann, wenn sie nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.

Nicht die Abmeldung allein entscheidet über den Kindergeldanspruch – sondern eure gesamte persönliche, steuerliche und familiäre Konstellation.

Genau deshalb ist es problematisch, die Situation einer anderen Reisefamilie einfach auf die eigene Familie zu übertragen. Zwei Familien können beide offiziell aus Deutschland abgemeldet sein und trotzdem steuerlich oder kindergeldrechtlich vollkommen unterschiedlich eingeordnet werden.

Eine wichtige Möglichkeit: Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG

Eine der gesetzlichen Möglichkeiten für Menschen ohne deutschen Wohnsitz ist die Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG.

Diese entsteht allerdings nicht automatisch dadurch, dass irgendwo noch ein deutsches Gewerbe oder eine deutsche Firma existiert. Sie muss beantragt werden und setzt unter anderem voraus, dass inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG vorliegen und die gesetzlichen Einkommensgrenzen erfüllt werden.

Vereinfacht gesagt:
Nach § 1 Abs. 3 EStG kann eine Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig möglich sein, wenn mindestens 90 % der Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte die gesetzliche Grenze nicht überschreiten.

Ob das bei euch zutrifft, sollte deshalb nicht anhand eines Instagram-Posts oder der Situation einer anderen Familie entschieden werden. Gerade bei Einkommen aus mehreren Ländern, Unternehmen, Selbstständigkeit, Vermietung oder anderen internationalen Strukturen ist eine individuelle steuerliche Prüfung sinnvoll.

Was Reisefamilien beim Kindergeld wirklich prüfen sollten

1. Eure steuerliche Situation

Prüft, ob und auf welcher Grundlage ihr in Deutschland steuerpflichtig seid und ob eine Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG für euch überhaupt infrage kommt. Eine deutsche Gewerbeanmeldung allein beantwortet diese Frage nicht.

2. Den Aufenthaltsort der Kinder

Nicht nur die Situation der Eltern ist relevant. Auch der Wohnsitz beziehungsweise gewöhnliche Aufenthalt der Kinder kann Auswirkungen auf den Anspruch haben. Besonders bei längeren Aufenthalten außerhalb Deutschlands, der EU oder des EWR sollte die konkrete Konstellation geprüft werden.

3. Eure Veränderungen gegenüber der Familienkasse

Änderungen, die für den Kindergeldanspruch relevant sein können, müssen der Familienkasse direkt mitgeteilt werden. Dazu können beispielsweise ein Umzug, ein längerer Auslandsaufenthalt oder Veränderungen bei der Erwerbstätigkeit gehören.

4. Eure Nachweise und Erreichbarkeit

Gerade bei grenzüberschreitenden Fällen kann die Familienkasse zusätzliche Unterlagen verlangen. Wichtig ist außerdem, dass euch behördliche Schreiben zuverlässig erreichen und ihr Fristen nicht verpasst. Eine deutsche c/o-Adresse kann dafür praktisch hilfreich sein, ist aber nicht dasselbe wie ein deutscher Wohnsitz.

Unsere Erfahrung: Theorie und Praxis sind manchmal zwei verschiedene Dinge

Wir beschäftigen uns mit diesem Thema nicht nur theoretisch. Wir leben selbst als Reisefamilie und haben über die Jahre sehr intensiv erlebt, wie viele Fragen rund um Kindergeld, Abmeldung, steuerliche Anbindung und Familienkasse entstehen können.

Auch in unserem Umfeld haben wir erlebt, dass Auszahlungen nach Veränderungen zunächst gestoppt oder Sachverhalte neu geprüft wurden. Genau deshalb würden wir das Kindergeld niemals einfach als selbstverständlich in die Reiseplanung einbauen, ohne vorher zu verstehen, auf welcher Grundlage der eigene Anspruch überhaupt bestehen könnte.

Wichtig:
Dass eine andere Reisefamilie Kindergeld erhält, bedeutet nicht automatisch, dass dieselben Voraussetzungen auch bei euch erfüllt sind. Und genauso bedeutet eine Abmeldung nicht automatisch, dass euer Anspruch endet.

Unser Ziel ist deshalb nicht, euch eine vermeintliche Standardlösung zu verkaufen. Wir möchten euch vielmehr helfen zu verstehen, welche Fragen ihr überhaupt stellen müsst, welche gesetzlichen Grundlagen eine Rolle spielen können und an welchen Stellen ihr eure persönliche Situation individuell prüfen lassen solltet.

Warum wir unsere Kindergeld-Infovideos erstellt haben

Genau diese Fragen bekommen wir immer wieder:

• Was bedeutet unbeschränkte beziehungsweise fiktive unbeschränkte Steuerpflicht?

• Müssen beide Elternteile in Deutschland steuerpflichtig sein?

• Brauche ich noch eine Wohnung oder Adresse in Deutschland?

• Welche Rolle spielt es, wohin wir reisen?

• Welche Nachweise können relevant werden?

• Wann sind Steuerberater oder anwaltliche Unterstützung sinnvoll?

Deshalb haben wir unsere Erfahrungen, die gesetzlichen Grundlagen, unsere eigenen Learnings und die Fragen, die uns andere Reisefamilien immer wieder stellen, in einem kompakten Infovideo-Paket zusammengefasst.

Kindergeld bei Abmeldung & Reisen verständlich erklärt

Wenn du gerade eure Abmeldung, eine längere Reise oder ein freieres Familienleben planst und nicht stundenlang widersprüchliche Informationen zusammensuchen möchtest, bekommst du unsere kompakten Kindergeld-Infovideos aktuell für 9 €.

Wir teilen darin unsere Erfahrungen und erklären die wichtigsten Zusammenhänge verständlich. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

👉 Kindergeld-Infovideos für 9 € ansehen
Direkter Zugang über Telegram

Du möchtest noch mehr über ein freies Familienleben erfahren? 🩵

In unserer Community sprechen wir über Freilernen, Reisen, Selbstbestimmung, ortsunabhängiges Einkommen und die vielen unterschiedlichen Wege, wie Familien ihr eigenes freies Leben gestalten können.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialleistungsberatung dar. Gerade bei grenzüberschreitenden Familienkonstellationen können kleine Unterschiede in Wohnsitz, Aufenthaltsort, Erwerbstätigkeit oder Einkommensstruktur zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen. Lasst eure persönliche Situation bei Bedarf fachlich prüfen.

Mehr über Freilernen, Reisen und den Aufbau eines selbstbestimmten Familienlebens findest du auf Frei als Familie.

Namasté, deine Eileen 🩵

Nach oben scrollen